Marktprovision
Verkäufer und Käufer teilen sich die Kosten
Makler verstehen sich als unparteiische Vermittler zwischen beiden Parteien, unabhängig davon, wer Verkäufer und Käufer sind. Um als faire Provisionsaufteilung zu gelten, müssen sowohl Käufer als auch Verkäufer die Kosten für die Dienstleistungen ihres Maklers im ganzen Land teilen. Dies wird am 23. Dezember 2020 der Fall sein.
Was kann konkret vereinbart werden?
In vielen Fällen teilen sich Verkäufer und Käufer zwei Drittel der Kosten. Einige mögliche Ausnahmen sind unten aufgeführt.
Neben der Vertretung des Käufers und des Verkäufers vermittelt der Makler für sie einen Doppelvertrag. Das bedeutet, dass sie von beiden Parteien die Hälfte ihrer Provision erhalten.
Beim Kauf einer Immobilie kann ein Kunde mit dem Verkäufer vereinbaren, dass er einen Teil der Maklerprovision übernimmt. Dies wird in der Regel in einem Kaufvertrag festgelegt. Der Kunde muss jedoch mindestens die Hälfte der Provisionskosten zahlen.
Auf Wunsch haben Kunden die Möglichkeit, ihre Provision vollständig bei einem Verkäufer oder Käufer zu zahlen.
Ein schriftlicher Maklervertrag ist erforderlich.
Maklerverträge müssen beim Kauf oder Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung schriftlich abgeschlossen werden. Das war schon immer so, ist aber jetzt Gesetz. Eine mündliche Vereinbarung oder ein Handschlag reichen nicht aus, um einen gültigen Maklervertrag zu begründen.
Als Verkäufer bei uns tätig zu werden, bringt Vorteile für Sie.
Die Nutzung unserer umfassenden Dienstleistungen beweist, dass unsere Immobilienvermittlung ihre Provision wert ist. Immobilien über uns zu verkaufen ist die richtige Entscheidung.
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