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Tippgeber

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Tippgeberprovision

Wenn jemand mit Ihnen über einen möglichen Haus- oder Wohnungsverkauf spricht, sagen Sie es uns! Wir belohnen Sie mit 10 % der Maklerprovision, wenn uns Ihre Informationen dazu veranlassen, den Verkauf abzuschließen.

Alternativ verwenden wir diese Provision, um den Verkauf durchzusetzen und Sie mit weiteren 10 % zu belohnen. Für unser Geschäft ist es von Vorteil, wenn wir unsere Kunden und Interessenten persönlich kennen. Aus diesem Grund ist es uns wichtig, mit jedem potenziellen Käufer in unserer Kartei persönlich ein Zuhause zu finden. So können wir Sie bei der Suche nach der passenden Immobilie optimal beraten. Darüber hinaus können wir unseren Kunden Sicherheit bei der Wohnungssuche geben, indem wir die Gegend persönlich kennen.

Gerne nehmen wir Ihren anonymen Tipp heimlich auf. Darüber hinaus wäre unsere Diskretion im Umgang mit Ihren Informationen bei diesem Verkauf nicht erforderlich. Bevor wir den Hauseigentümer rechtlich vertreten können, müssen wir uns mit dem Eigentümer persönlich treffen, um ein unverbindliches Informationsgespräch zu besprechen.

Wir erklären die Einzelheiten unseres Falles und holen ihre Erlaubnis ein, sie zu vertreten. Dies gibt uns das Recht, unseren Vorschlag vor Gericht zu bringen.

Ein Makler muss zunächst eine exklusive Vereinbarung mit einem Hausbesitzer unterzeichnen, damit diese Person die Immobilie vermarkten kann. Sobald dies geschieht, zahlt der Hausbesitzer kurz darauf einen Tippgeberbonus.

Eine schriftliche Mitteilung des Hausbesitzers, dass dies geschehen ist, bestätigt, dass ein Bonus gewährt wurde.

Der Bonus wird innerhalb einer Woche ausgezahlt, nachdem das Provisionsgeld des Maklers an ihn überwiesen wurde. LTS-Immobilien GmbH behält sich vor, Gründe für die Ablehnung von Immobilientipps nicht bekannt zu geben. Wenn mehrere Personen Tipps zum gleichen Objekt abgeben, wird der erste Tippgeber bezahlt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.

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